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EU Data Act / EU Data Regulation

Informationen nach Art. 3 Abs. 2 EU Datenverordnung

Nachfolgend finden Sie die Informationen nach Art. 3 Abs. 2 EU Datenverordnung, mit denen darüber informiert wird, welche Arten von Daten in welchem Format und in welchem Umfang durch das von Ihnen erworbene, gemietete oder geleaste Fahrzeug ("Fahrzeug") generiert werden ("Produktdaten", siehe dazu Abschnitt 1.), wo das Fahrzeug diese Produktdaten speichert (siehe dazu Abschnitt 2.) und wie Sie auf diese Produktdaten zugreifen bzw. diese abrufen und ggf. löschen können (siehe dazu Abschnitt 3.).

1. Art, Format und geschätzter Umfang der generierten Produktdaten


Das Fahrzeug generiert grundsätzlich die folgenden Arten von Produktdaten, nämlich: Fahrzeugnutzungs- und Fahrzeugbetriebsdaten (z. B. Fahrgeschwindigkeit, Lenkverhalten, Bremsverhalten, Radumdrehungsdaten, Kilometerlaufleistung, etc.) sowie Fahrzeugzustandsdaten (z. B. Ladezustand der Batterie, Füllstand Motoröl, etc.)
kontinuierlich und in Echtzeit im Format "unsigned int", wobei der Umfang von Fahrzeugmodell und -konfiguration sowie Nutzungsverhalten abhängig sein kann und insgesamt bis ca. 1 Terabyte Produktdaten pro Betriebstag anfallen können.
Aufgrund technischer Limitierungen werden dabei weder alle vom Fahrzeug generierten Produktdaten ausgeleitet, noch erfolgt regelmäßig eine Ausleitung kontinuierlich und in Echtzeit.

2. Datenspeicherung


Das Fahrzeug ist in der Lage, Teile der Produktdaten auf diesem selbst (siehe dazu Abschnitt 2.1) und auf einem entfernten Server (Remote Server) zu speichern (siehe dazu Abschnitt 2.2).

2.1. Speicherung im Fahrzeug


Der überwiegende Teil der in Abschnitt 1. genannten Produktdaten wird im Fahrzeug nicht gespeichert, sondern nach sehr kurzer Zeit (oft Bruchteile einer Sekunde) oder jedenfalls nach Ende der Betriebszeit (d. h., wenn das Fahrzeug abgestellt wird und nicht mehr in Betrieb ist) gelöscht.
Im Fahrzeug befinden sich jedoch verschiedene technische Vorrichtungen, die zu unterschiedlichen Zwecken (z. B. zur Fehleranalyse) Produktdaten speichern. Die Speicherdauer kann derzeit zwischen 30 Tagen und keiner spezifischen Speicherdauer (soweit das Fahrzeug Daten technisch auf sogenannten Ringspeichern speichert, d. h. Vorrichtungen mit begrenztem Speicherplatz, auf dem die ältesten Inhalte überschrieben werden, sobald der Speicher voll ist) variieren. Die Produktdaten werden jedoch nur gespeichert, soweit dies für den Betrieb und die Nutzung des Fahrzeugs erforderlich, gesetzlich gefordert oder erlaubt ist.

2.2. Speicherung auf einem entfernten Server (Remote Server)


Das Fahrzeug leitet Teile der unter Abschnitt 1. beschriebenen Produktdaten zur Speicherung auf einen entfernten Server (Remote Server) aus, z. B. zur Erbringung von "Connect-Dienstleistungen" (sofern Sie diese separat buchen), zur Überwachung der Produktsicherheit, zur Produktverbesserung und -weiterentwicklung, zur Fehlerbehebung (sofern Ihr Fahrzeug diese Funktion unterstützt) und sofern gesetzlich gefordert oder erlaubt. Die Speicherdauer kann dabei zwischen **30 Tagen und 30 Jahren** variieren.
Bitte beachten Sie, dass – wie bereits in Abschnitt 1. erwähnt – das Fahrzeug aufgrund technischer Limitierungen weder alle Produktdaten ausleitet noch die Produktdaten in der Regel kontinuierlich und in Echtzeit übermittelt werden. Die Kategorien und der Umfang der ausgeleiteten und gespeicherten Produktdaten ändern sich regelmäßig, insbesondere im Hinblick auf zur Produktverbesserung und -weiterentwicklung, sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften relevanten Produktdaten.

3. Zugriff, Abruf und Löschung der Produktdaten; Dienstqualität


Auf der Webseite https://data.porsche.com können Sie – in Übereinstimmung mit der EU Datenverordnung – die relevanten Produktdaten herunterladen bzw. erhalten. Die Nutzungsbedingungen für eine solche Zugänglichmachung finden Sie hier: https://data.porsche.com/de_DE/termsandconditions. Diese von der Porsche Sales & Marketplace GmbH betriebene Webseite stellt Ihnen dabei alle relevanten Produktdaten, die die Gesellschaften der Porsche-Unternehmensgruppe erhalten, zur Verfügung.

Die Produktdaten werden in folgender Dienstqualität zur Verfügung gestellt:
Im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung der relevanten Produktdaten sind technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, die den aktuellen Stand der Technik und gesetzliche Anforderungen berücksichtigen.
Die Webseite hat eine Erreichbarkeit von 99% (aufs Kalenderjahr gerechnet).
Für den Fall einer Störung im Betrieb der Webseite bestehen Prozesse, die während der üblichen Arbeitszeiten in Deutschland in der Regel eine Wiederherstellung der Systeme innerhalb von acht Stunden ermöglichen. Eine Zurverfügungstellung der relevanten Produktdaten erfolgt zur Wahrung gesetzlicher Anforderungen und Standards nur an authentifizierte Nutzer.
Die Zurverfügungstellung von Produktdaten erfolgt in der Regel innerhalb von spätestens 24 Stunden nach Ihrer vollständigen Anfrage auf der Webseite.
Für eine digitale Barrierefreiheit berücksichtigt die Webseite den WCAG 2.2 Standard.
Auf der Webseite findet sich zudem eine Kurzbeschreibung, die die Nutzung der Webseite erklärt.

Im Fahrzeug selbst können Sie die Produktdaten löschen, indem Sie das Fahrzeug auf seine Werkseinstellung zurücksetzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Diese finden Sie als ausgedruckte Fassung in Ihrem Fahrzeug.
Bitte beachten Sie, dass ggf. weitere, nicht im Zusammenhang mit der EU Datenverordnung stehende Zugriffs-, Abruf- und/oder Löschmöglichkeiten bestehen und je nach Nutzung Ihres Fahrzeugs andere, nicht der Porsche-Unternehmensgruppe zugehörige Unternehmen/Personen Produktdaten aus dem Fahrzeug erhalten (z. B. Werkstätten, die Sie aufsuchen) und ihrerseits eigene Zugriffs-, Abruf- und/oder Löschmöglichkeiten auf bzw. von Produktdaten anbieten.

4. Verschiedenes


Mit der Zurverfügungstellung dieser Information wird keine vertragliche oder vertragsähnliche Beziehung oder Pflicht begründet.
Die bereitgestellten Informationen stellen keine Leistungsbeschreibung des Fahrzeugs, damit verbundener Dienste oder anderer erbrachter Dienstleistungen dar (insbesondere der unter Abschnitt 3. beschriebenen Möglichkeiten, auf die Produktdaten zuzugreifen, sie abzurufen bzw. diese zu löschen). Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs (d. h. die vertraglich geschuldete Leistung) sind ausschließlich die geschlossenen Verträge.
Aufgrund technischer Änderungen am Fahrzeug oder der IT-Infrastruktur (z. B. aufgrund Weiterentwicklungen und Verbesserungen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben), können die zuvor beschriebenen Information sich jederzeit ändern. Sofern sich wesentliche Änderungen ergeben, wird auf geeignetem Weg eine angepasste Version der Informationen zeitnah zur Verfügung gestellt.

Stand vom 7. August 2025