en
de
porsche.comStart

Rental

StartPreiseReservierungMietstationenGutscheinFAQ
Subscription
Anmelden
Porsche Financial Services GmbH
Lieber Gast,

Die Porsche Financial Services GmbH bietet in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen unter dem Namen Porsche Drive Rental die im Angebot beschriebenen Mobilitätsdienste an. Bitte schenken Sie diesen Vermietbedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Reservierung erkennen Sie diese Vermietbedingungen, die Ihnen vor der Reservierung angezeigt werden, an.

Download

Allgemeine Vermietbedingungen für Porsche-Fahrzeuge im Rahmen von „Porsche Drive Rental“ der PORSCHE Financial Services GmbH

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Benutzung des Porsche Service “Porsche Drive Rental".

1. Vertragsparteien
1.1 Der Mietvertrag über ein Porsche Drive Rental Fahrzeug wird zwischen dem Kunden und der Porsche Financial Services GmbH („Vermieter“) geschlossen.
1.2 Die Nutzung des Services „Porsche Drive Rental“ richtet sich ausschließlich an Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB; eine Nutzung durch Unternehmer („gewerbliche Nutzer“) bzw. Händler ist ausgeschlossen.
1.3 Soweit Leistungen nicht unmittelbar vom Vermieter erbracht werden (z. B. Fahrzeugübergabe an den Kunden, Fahrzeugrückgabe durch den Kunden), setzt der Vermieter hierfür ein Partnerunternehmen ein.

2. Reservierung eines Fahrzeugs
2.1 Vor Abschluss eines Mietvertrages kann der Kunde eine verbindliche Reservierung zur Anmietung eines Fahrzeugs veranlassen. Bei der Reservierung hat der Kunde die gewünschte Fahrzeugklasse, das Datum der Fahrzeugübergabe, die Mietdauer sowie den Ort der Abholung bzw. Rückgabe des Mietfahrzeugs unter https://customer.drive.porsche.com anzugeben.
2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine bestehende Reservierung bis 24 Stunden vor Beginn des Mietverhältnisses kostenfrei zu stornieren. Im Falle einer Stornierung nach der festgelegten Frist, ist der Kunde verpflichtet, eine Stornierungsgebühr entsprechend Ziffer 11.1 zu entrichten. Diese Gebühr wird der hinterlegten Kundenkreditkarte belastet.
2.3 Übernimmt der Kunde das reservierte Fahrzeug nicht spätestens 30 Minuten nach der in der Fahrzeugreservierung vereinbarten Zeit ("No Show"), ist der Vermieter berechtigt, das reservierte Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den vereinbarten Mietpreis zu bezahlen. Der Vermieter muss sich jedoch denjenigen Betrag anrechnen lassen, den er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Vermietung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

3. Abschluss des Mietvertrags, Zweitfahrer, Fahrzeugübergabe
3.1 Der Mietvertrag wird bei Übergabe des Fahrzeugs geschlossen. Die Laufzeit des Vertrags entspricht der vereinbarten Mietdauer. Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs führt nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages und nicht zu einer Reduzierung des Mietpreises.
3.2 Im Mietvertrag kann vorgesehen werden, dass das Fahrzeug nicht nur von dem Kunden, sondern auch von einem weiteren Fahrer geführt werden darf (im Folgenden "Zweitfahrer").
3.3 Die in den folgenden Ziffern dieses Abschnitts 3. genannten Voraussetzungen sind Bedingung für den Abschluss und den Bestand des Mietvertrags und müssen bei Übergabe des Fahrzeugs sowie während der gesamten Nutzungsdauer vorliegen:
3.4 Der Kunde muss eine für das Fahrzeug erforderliche und im Inland gültige Fahrerlaubnis, eine auf ihn ausgestellte und noch mindestens drei Monate gültige Kreditkarte sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
3.5 Der Vermieter oder das Partnerunternehmen prüft bei der Abholung des Fahrzeuges das Original der Fahrerlaubnis sowie des Personalausweises oder des entsprechenden Identifikationsdokuments des Kunden. Die weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Datenschutzrechts.
3.6 Kunden aus Nicht-EU-Staaten müssen neben ihrer nationalen Fahrerlaubnis auch einen internationalen Führerschein („IDP“) vorlegen.
3.7 Der Kunde muss mindestens 25 Jahre alt bzw. im Falle der Anmietung eines Turbo oder GT Modells 35 Jahre alt sein. Er muss bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein.
3.8 Die unter 3.6 und 3.7 genannten Voraussetzungen müssen auch von dem Zweitfahrer erfüllt sein. Eine für das Fahrzeug erforderliche und im Inland gültige Fahrerlaubnis des Zweitfahrers ist vorzulegen.
3.9 Der Kunde wird sich bei Fahrzeugübergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überzeugen und diesen im Übergabeprotokoll bestätigen.

4. Mietpreis und Rechnungsstellung

4.1 Der Mietpreis orientiert sich an der von dem Kunden ausgewählten Fahrzeugklasse und dem gebuchten Mietzeitraum.
4.2 Eine aktuelle Preisliste ist auf der Porsche Drive Rental Webseite innerhalb des Reservierungsprozesses einsehbar.
4.3 Der jeweilige von dem Kunden zu entrichtende Mietpreis für die von ihm gebuchte Leistung ist auf dem Mietvertrag aufgeführt.
4.4 Die Zahlung hat ausschließlich mittels Kreditkarte zu erfolgen. Insoweit ermächtigt der Kunde den Vermieter unwiderruflich, alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von einer der im My Porsche Profil des Kunden hinterlegten, bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten und im Mietvertrag benannten Kreditkarte abzubuchen. Die Belastung der Kreditkarte kann noch bis zu sechs Monaten nach Fahrzeugrückgabe erfolgen, insbesondere für die in Ziffer 11.1 aufgeführten Kosten.
4.5 Der Mietpreis sowie die Kaution werden bei Fahrtantritt auf einer der im My Porsche Profil des Kunden hinterlegten Kreditkarte des Kunden autorisiert (zur Kaution („Sicherheitsleistung“) siehe Ziffer 5). Falls eine Autorisierung nicht möglich ist (z. B., weil keine der Kreditkarten über die erforderliche Deckung verfügt), kann das Fahrzeug nicht übergeben werden.
4.6 Der Mietpreis wird nach Beendigung der Miete von der Kreditkarte des Kunden abgebucht.

5. Sicherheitsleistungen
5.1 Der Kunde hat bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag eine Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach der in Ziffer 16 angegebenen Selbstbeteiligung. Die Einziehung der Sicherheitsleistung und deren Verwaltung erfolgt durch den Vermieter.
5.2 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.
5.3 Sofern der Kunde das Porsche Drive Rental Fahrzeug ohne Beanstandungen zurückgibt, wird die Sicherheitsleistung innerhalb von drei Tagen zurückerstattet bzw. die Autorisierung der Kreditkarte wieder zurückgenommen.
5.4 Weist das zurückgegebene Fahrzeug Schäden auf, die während der Mietdauer entstanden sind, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet (Schadensersatz in Form von Naturalrestitution). In diesem Fall wird der Kunde den Vermieter mit der die Schadensbeseitigung notwendigen Reparaturen beauftragen. Der Vermieter ist befugt, die entstandenen Reparaturkosten von der Sicherheitsleistung abzuziehen.
5.5 Der Kunde haftet nur für Schäden entsprechend der Vorgaben in Ziffer 16.

6. Nutzung des Fahrzeugs, Alkoholverbot, Vertragsstrafe, Einreiseverbot
6.1 Beanstandungen des Fahrzeugs hat der Kunde unverzüglich zu melden. Öl- und Wasserstand wird der Kunde ebenso kontrollieren wie den Reifendruck.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und entsprechend der Einweisung und der Betriebsanleitung zu behandeln. Beim Abstellen ist das Fahrzeug jederzeit ordnungsgemäß zu verschließen; bei einem Cabrio ist das Verdeck zu schließen. Im Fahrzeug darf nicht geraucht und Tiere dürfen nicht mitgeführt werden, ansonsten ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungspauschale gemäß der Gebührenübersicht in Ziffer 11.1 zu verlangen. Die Reinigungspauschale wird auch fällig bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs.
6.3 Das Fahrzeug darf ausschließlich von dem Kunden bzw. dem Zweitfahrer geführt werden. Jede Überlassung des Fahrzeugs an Dritte, insbesondere die Weitervermietung, ist strikt untersagt.
6.4 Es gilt die 0,0 ‰ Grenze – das Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderweitiger berauschender Mittel ist strikt untersagt.
6.5 Der Kunde hat Handlungen eines anderen Zweitfahrers wie eigenes Handeln zu vertreten.
6.6 Das Fahrzeug darf nur gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden; die deutsche Straßenverkehrsordnung („StVO“) bzw. entsprechende Bestimmungen in anderen Ländern sind jederzeit einzuhalten. Bei Missachtung der geltenden Straßenverkehrsordnung, während der Besitzzeit des Kunden und daraus resultierender Vorwürfe gegenüber dem Vermieter bzw. dem Partnerunternehmen, behält sich der Vermieter/das Partnerunternehmen folgende Rechte vor:
Der Vermieter/das Partnerunternehmen ist berechtigt, Namen und Adresse des Kunden an Behörden weiterzugeben und/oder Der Vermieter/das Partnerunternehmen ist berechtigt, dem Kunden Geldbußen oder Sanktionen in Rechnung zu stellen und dazu eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € je Verstoß zu erheben.
6.7 Das Fahrzeug darf auf keinen Fall zu motorsportlichen Zwecken verwendet werden, insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch wenn solche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf Rennstrecken wie Nürburg- oder Hockenheimring) sowie bei Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,- € verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter vor.
6.8 Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung („GGVSEB“) ist ebenso untersagt wie die Nutzung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gegen Entgelt. Es ist nur die Nutzung des Fahrzeugs zu privaten Zwecken erlaubt, insbesondere die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Untersagt ist ebenfalls der Um- und Ausbau sowie die Veränderung von technischen Einrichtungen.
6.9 Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur erlaubt in Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Monaco, Andorra, Liechtenstein, San Marino, Vatikan. Die Einreise in andere Länder ist strikt untersagt.
6.10 Um dem erhöhten Diebstahlrisiko in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal zu begegnen, sind dort überdurchschnittliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen (z. B. Parken nur auf bewachten Parkplätzen, Anbringung von Lenkradkrallen). Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass der Vermieter im Schadensfall Rückgriff gegen den Kunden nimmt.
6.11 Das Fahrzeug wird mit gewissen Connect-Diensten ausgestattet übergeben. Eine Buchung weiterer ConnectDienste durch den Kunden ist nicht möglich. Die Nutzung der Connect-Dienste setzt voraus, dass der Kunde die jeweiligen, unter https://connectstore2.porsche.com/de/de/t/termsofuse abrufbaren Nutzungsbedingungen akzeptiert.
6.12 Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Regelungen stellen grobe Verletzungen des Mietvertrags dar und berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Sonstige Ansprüche des Vermieters, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

7. Fahrzeugortung
Das Fahrzeug ist mit Ortungseinrichtungen ausgestattet. Diese ermöglichen dem Vermieter, dem mit der Abwicklung der Fahrzeugmiete beauftragten Partnerunternehmen bzw. behördlichen Einrichtungen, jederzeit den Standort des Fahrzeugs zu bestimmen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn objektive Tatsachen vorliegen, die auf Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs hindeuten. Die Standortbestimmung ist ferner zur Erfüllung behördlicher und/oder gesetzlicher Auflagen oder Verpflichtungen wie behördliche, staatsanwaltschaftliche oder richterliche Ersuchen möglich. Über die vorgenannten Fälle hinaus erfolgt keine Standortbestimmung. Ist eine Ortung des Fahrzeugs nicht möglich, behält sich der Vermieter vor, weitere technische Maßnahmen zur Auffindbarkeit des Fahrzeugs zu initiieren, insbesondere um die Einhaltung dieser Allgemeinen Mietbedingungen sicherzustellen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, Kundendaten sowie die Fahrzeugposition an die Behörden weiterzugeben.

8. Störungen, Pannen, Reparaturen
Zeigt das Fahrzeug eine Warnmeldung an, hat das Fahrzeug eine Störung oder Panne oder muss eine Reparatur durchgeführt werden, muss der Kunde umgehend
Porsche Assistance (0800-9114455) sowie Porsche Drive Rental Counter (Dienstleister für die Abwicklung der Fahrzeugmiete): Kontaktdaten auf dem Mietvertrag telefonisch informieren, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Eigene Störungsbehebungs- oder Reparaturarbeiten darf der Kunde nicht beauftragen.

9. Kraftstoff (Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor)
9.1 Der Kunde erhält das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank. Er hat das Fahrzeug mit einem vollen Kraftstofftank zurückzugeben, anderenfalls wird der Vermieter die Betankung des Fahrzeugs und den erforderlichen Kraftstoff dem Kunden in Rechnung stellen. Es gelten die Tarife des Vermieters (siehe Ziffer 11).
9.2 Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff haftet der Kunde für die Reparaturkosten und einen etwaigen Schaden.

10. Batterieladen (Vollelektrofahrzeuge)
10.1 Der Mieter erhält das Fahrzeug mit vollständig geladener Batterie. Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug nach Ende der Mietdauer mit vollständig geladener Batterie zurückzugeben.
10.2 Der Mieter erhält zusammen mit dem Fahrzeug eine Ladekarte für den Porsche Charging Service der Porsche Smart Mobility GmbH. Die Aushändigung der Ladekarte setzt voraus, dass der Mieter die unter https://connectstore2.porsche.com/de/de/t/termsofuse verfügbaren Nutzungsbedingungen für den mit der Ladekarte verknüpften Porsche Charging Service akzeptiert hat. Der Porsche Charging Service ermöglicht den Zugang zu den im Fahrzeug, in der Charging by Porsche App oder über My Porsche angezeigten Ladepunkten.
10.3 Die Ladekarte darf von dem Mieter nur für das Laden dieses Elektrofahrzeuges verwendet werden. Eine Nutzung der Ladekarte für andere Elektrofahrzeuge ist dem Mieter nicht gestattet. Im Falle der Vermietung eines Elektrofahrzeugs, bei welcher der Mieter zusammen mit dem Fahrzeug eine Ladekarte des Porsche Charging Services enthält, versteht sich der Mietpreis inklusive der Kosten für den Ladedienst, jeweils in Abhängigkeit von der Dauer der Fahrzeugüberlassung.
10.4 Der Mieter verlässt zur Vermeidung erhöhter Kosten für den Vermieter (durch zeitbezogene Gebühren, die auch nach Beendigung des Ladevorgangs anfallen) unverzüglich nach Beendigung des Ladevorgangs den Ladepunkt/die Ladesäule.
10.5 Sofern dem Fahrzeug bei Übergabe ein sog. „Mobile Charger Connect“, bestehend aus einem Ladekabel mit Bedieneinheit und zwei Adaptern, beiliegt, wird damit das Laden an 230V-Schuko- und roten CEE 32A-Steckdosen ermöglicht. Ein dem Fahrzeug beigelegtes sog. Ladekabel „Mode 3“ ermöglicht das Laden an öffentlichen Wechselstromladesäulen. Einzelheiten zu den beigelegten Kabeln etc. sind im Übergabeprotokoll vermerkt.
10.6 Das Laden an einer 230V-Schuko-Steckdose ist generell nur als Notbehelf gedacht. Rote CEE 32A-Dosen („Drehstrom“) sind normalen Haushaltssteckdosen vorzuziehen.
10.7 Bei Ladevorgängen, die nicht an zertifizierten öffentlichen Ladestationen erfolgen, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Elektroinstallation der Ladeleistung standhält.

11. Zusätzliche Entgelte und Gebühren
11.1 Für den Mieter fallen folgende zusätzliche Entgelte an:
Gefahrene km über Freikilometerpauschale: 1,10 € pro km;
Verspätete Rückgabe, die vom Kunden nicht zu vertreten ist: regulärer Mietpreis je angefangene Tag;
Verspätete Rückgabe, die vom Kunden zu vertreten ist und ohne eine Information an den Servicepartner vor regulärem Mietende: regulärer Mietpreis je angefangenen Tag zzgl. 50 %;
Für den Mieter fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
Tanken (bei Abgabe eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor mit nicht vollem Tank): 3,00 € pro Liter;
Bearbeitung von Straf- und Bußgeld: 35,00 € je Verstoß;
Stornierung weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt: 50 % des Mietpreises;
No Show (Nichterscheinen bei einer Reservierung): 100 % des Mietpreises;
Rückführung: 2,50 € pro km;
Sonderreinigung: 179,00 €;
Schlüsselverlust: 2.500,00 €.
Verlust der dem Fahrzeug beigelegten Ladekarte: 30,00 €.
11.2 Hinsichtlich der in Ziffer 11.1 aufgeführten Gebühren bleibt es dem Mieter unbenommen, dem Vermieter einen geringeren Aufwand und/oder Schaden nachzuweisen, dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen höheren Aufwand/Schaden nachzuweisen.

12. Mietende, Fahrzeugrückgabe
12.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Kunde den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; § 545 BGB findet keine Anwendung.
12.2 Der Kunde wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß und vorbehaltlich abweichender Vereinbarung vollgetankt zurückgeben. Die Rückgabe findet innerhalb der offiziellen Geschäftszeiten statt.
12.3 Bei der Rückgabe findet eine gemeinsame Überprüfung des Fahrzeugzustands statt. Im Falle von zusätzlichen Kosten oder Gebühren neben der Miete wird das Rückgabeprotokoll vom Kunden unterzeichnet.
12.4 Gibt der Kunde das Fahrzeug unverschuldet zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung je angefangenen Tag ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietpreises verlangen; ist die Vorenthaltung vom Kunden zu vertreten, erhöht sich das Entgelt um zusätzlich 50 % des vereinbarten Mietpreises, siehe Ziffer 11.1. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12.5 Ist eine Rückführung des Fahrzeugs zur Anmietstelle erforderlich, wird der Vermieter dem Kunden eine Rückführungsgebühr entsprechend der Kostenübersicht in Ziffer 11.1 zuzüglich weiterer erforderlicher Kosten (z. B. Abschleppkosten, Anreise zum Fahrzeugstandort, Treibstoffkosten, Übernachtungskosten) in Rechnung stellen.
12.6 Bei Verlust des Schlüssels berechnet der Vermieter dem Kunden eine Pauschale gemäß der Kostenübersicht in Ziffer 11.1.
12.7 Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.

13. Versicherung
Im Mietpreis ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in dem Umfang enthalten, wie sie für die in Ziffer 6.9 aufgeführten Länder gesetzlich vorgeschrieben ist. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht gedeckt.

14. Gutscheine
Die Einlösung des Gutscheins kann entweder im Rahmen des Online-Reservierungsvorgangs oder spätestens bei der Fahrzeugübergabe erfolgen (durch Eingabe oder Vorlage der Gutscheinnummer). Ein etwaiges Restguthaben kann für weitere Porsche Drive Rental Fahrten verwendet werden und ist im System hinterlegt. Weder der Wert des Gutscheins noch ein etwaiges Restguthaben können ausgezahlt werden. Bei Diebstahl des Gutscheins übernimmt der Aussteller keine Haftung für eine unrechtmäßige Einlösung.

15. Haftung des Vermieters
15.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und für Personenschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
15.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
15.3 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen werden; dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

16. Haftung des Kunden, Haftungsreduzierung
16.1 Der Mietpreis enthält die Reduzierung der Haftung des Kunden für Schäden am Fahrzeug und für den Verlust des Fahrzeugs auf eine bestimmte Selbstbeteiligung. Im Rahmen dieser "Vollkaskoversicherung" haftet der Kunde (auch für den Zweitfahrer) für Schäden bis zu einem Betrag in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, vorliegend 2.500 €. Handelt es sich bei dem ausgeliehenen Fahrzeug um einen Turbo oder ein GT Modell, erhöht sich der Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung auf 5.000 €.
16.2 Die Haftungsreduzierung gilt jedoch nicht, wenn der Schaden vom Kunden oder Zweitfahrer vorsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Vermieter die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Ein Anspruch auf Haftungsreduzierung besteht ferner nicht, wenn eine vom Kunden bzw. Zweitfahrer zu erfüllende Obliegenheit (insbesondere Anzeigepflichten nach Ziffer 17) vorsätzlich verletzt wurde. Bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung kann der Vermieter die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses kürzen. Soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsreduzierung ursächlich ist, bleibt der Vermieter zur Haftungsreduzierung verpflichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsreduzierung gilt nur für die vereinbarte Mietdauer. Sie gilt nicht, wenn das Fahrzeug von einem Dritten, also weder vom Kunden noch von dem Zweitfahrer gefahren wird. Sie gilt nur bei einem Schaden in einem Land, in dem die Nutzung des Fahrzeugs gem. Ziffer 6.9 erlaubt ist.
16.3 Hinsichtlich der Haftung für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften gilt Ziffer 6.6. Zusätzlich haftet der Kunde vollumfänglich für Verstöße, die bei oder mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z. B. Abstellen des Fahrzeugs an kostenpflichtigen Parkplätzen ohne Bezahlung.
16.4 Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.

17. Anzeigepflichten bei Unfall, Diebstahl und Schäden
17.1 Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Kunde unverzüglich die Polizei zu verständigen. Bei telefonischer Unerreichbarkeit ist der Schaden der Polizei an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur gering beschädigt wurde und auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter oder den Partner unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung geführt hat, telefonisch und schriftlich zu unterrichten. Zu diesem Zweck soll der dem Kunden ausgehändigte Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
17.2 Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadensereignisses dienlich und förderlich sind. In diesem Zusammenhang bestehende Fragen des Vermieters müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden und der Unfallort ist nicht zu verlassen, bevor die erforderlichen Feststellungen getroffen werden konnten.
17.3 Der Kunde darf keine Handlungen vornehmen oder Erklärungen abgeben, mit denen er die Schuld an einem Unfall oder einen Schaden anerkennt.

18. Kündigung
Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag insbesondere aus folgenden Gründen außerordentlich und fristlos kündigen:
Unsachgemäße und unerlaubte Nutzung des Fahrzeugs, insbesondere entgegen Ziffer 6. Mitwirkung bei einer Straftat.

19. Widerrufsrecht für Verbraucher
Für Porsche Drive Rental Reservierungen besteht kein Widerrufsrecht.
Sofern der Kunde einen Porsche Drive Rental Gutschein über ein Fernkommunikationsmittel erwirbt und ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, steht ihm im Falle des Abschlusses des Vertrages ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Im Folgenden wird der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründendiesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns unter Porsche Financial Services GmbH, Porschestr. 1, 74321 Bietigheim-Bissingen, E-Mail-Adresse: smartmobility@de.porsche.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einmit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf derWiderrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelteberechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Zur Ausübung des Widerrufsrechts können Sie das nachfolgende Muster-Widerrufsformular nutzen, was jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An Porsche Financial Services GmbH, Porschestr. 1, 74321 BietigheimBissingen, E-Mail-Adresse: smartmobility@de.porsche.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*) / erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes streichen


20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Landgerichtsbezirk Stuttgart vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Kunde keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Kunden bekannt sind. Der Vermieter ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Stand: August 2023 (Version 1.3)